Praxis des musikalischen Wissens

Gehört zum: Lehrplan 21 - Schulfach: Musik

Ziel der elementaren Musiklehre in der Volksschule ist das Erfahrbarmachen von musikalischen Strukturen. Dies kann nicht isoliert geschehen, sondern in stetiger Verbindung mit Musikpraxen der anderen Kompetenzbereiche. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich die elementare Musiklehre handlungs- und praxisorientiert an.

MU.6.A.1 - Rhythmus, Melodie, Harmonie

Die Schülerinnen und Schüler können rhythmische, melodische und harmonische Elemente erkennen, benennen und anwenden.

MU.6.B.1 - Notation

Die Schülerinnen und Schüler können die traditionelle Musiknotation sowohl lesend als auch schreibend anwenden und kennen grafische Formen der Musikdarstellung.